Der Ausbau der Digitalisierung in den Krankenhäusern ist ein notwendiger Schritt für die Zukunftssicherheit des Gesundheitssystems insgesamt. Gerade die Covid-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass in den vergangenen Jahren zu wenig in die Digitalisierung und in eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser investiert worden ist. Bund und Länder wollen im Rahmen des Krankenhaus-Zukunfts-Gesetzes (KHZG) mit erheblichen Investitionen die Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser unterstützen, um diese für aktuelle und künftige Versorgungsprozesse intern wie auch sektorübergreifend gut und sicher aufzustellen.
Das Fördervolumen des Bundes beträgt drei Milliarden Euro, die Länder und/oder Krankenhausträger sollen zusätzlich 1,3 Milliarden Euro übernehmen. Die Fördermittel aus dem sogenannten Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) bewilligt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der Krankenhauszukunftsfonds wiederum nutzt Fördermittel der Europäischen Union – genau: der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Im Mittelpunkt des Investitionsprogramms stehen die Förderung der digitalen Infrastruktur und Maßnahmen zur Verbesserung der IT- und Cybersicherheit in den Krankenhäusern. Für die Inanspruchnahme der bereitgestellten Fördermittel wurden verschiedene Verwendungszwecke global definiert und in Bezug auf das Thema IT-Sicherheit eine zwingende, mindestens 15-prozentige Antragskomponente festgeschrieben.
Bundesweit wurden bis Anfang November 2024 nach BAS-Angaben 6070 Anträge gestellt, aus Bayern 1467.
